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Alle Präparate stammen von Menschen, die zu Lebzeiten darüber verfügt haben, dass ihr Körper nach ihrem Ableben der Forschung und der medizinischen Ausbildung zur Verfügung stehen soll. Ohne ihre Körperspende würden das PLASTINARIUM und die Ausstellung KÖRPERWELTEN nicht existieren können. Ihre klare Vision und ihre uneigennützige Großzügigkeit verdienen größte Anerkennung und Dankbarkeit.
Die Verfügung des Körperspenders zur Plastination ist kein Vertrag, sondern eine Willenserklärung, die jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Für die Körperspende sind weder Gebühren zu entrichten noch erhält der Körperspender eine Entschädigung. Eine Organspendeverfügung steht einer Körperspende zur Plastination in keinem Fall entgegen. Sie hat, da sie lebensrettend oder lebenserhaltend ist, immer Vorrang vor der Körperspende. Informationen über die Körperspende zur Plastination erhalten Sie im PLASTINARIUM an einem eigens dafür eingerichteten Infostand oder direkt beim Institut für Plastination, Abteilung Körperspende.
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