Guben, 21. Oktober 2008

Dokumentation zu den Entlassungen im Plastinarium


Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts von 67 Entlassungen im Plastinarium schrieb die Lausitzer Rundschau am 2.10.2008, unter der Überschrift "Gubener Plastinator gerät wegen massiver Entlassungen in Erklärungsnot" und spekuliert warum ich wohl die Hälfte meiner 130 Mitarbeiter in Guben „vor die Tür“ setzte:
• Nur weil vier chinesische Fachleute abreisen mussten?
• Habe ich die Nachweise erbracht, die das Gesetz fordert?
• Ging es mir bei den Chinesen um preiswerte Arbeitskräfte?
Alles berechtigte Fragen und doch habe ich ganz bewusst entschieden, mich zwei Wochen nicht zu den Entlassungen zu äußern, weil ich
• zunächst mit allen entlassenen Mitarbeitern Einzelgespräche führte,
• mich nicht dem Verdacht aussetzen wollte, einen möglichen behördlichen Überdenkensprozess durch eine  öffentliche Äußerungen beeinflussen zu wollen,
• ich hoffte, dass ohne Veröffentlichung der widerstreitenden Standpunkte eine Lösung im Sinne der   Beschäftigten einfacher möglich sei.
Nun aber ist die Arbeitsagentur in der Presse mit Argumenten zitiert worden, die der Öffentlichkeit ein falsches Bild von den Gründen der Entlassungen im Plastinarium geben. Um dem entgegen zu wirken lege ich hiermit eine Dokumentation zu den Ursachen der Entlassungen vor, die eine Pressemeldung, meine persönliche Stellungnahme, eine Chronik der relevanten Ereignisse und eine Reihe von Dokumenten als Anlage enthält.
Inzwischen kommen Behördengespräche in Gang. Ich hoffe auf ein positives Resultat, denn das Plastinarium in Guben kann nur zum international anerkannten anatomischen Lehr- , Wissenschafts- und Produktionszentrum werden, wenn  ich mehr Planungssicherheit als zuvor in meinem Bemühen erhalte, internationale Experten auf dem Gebiet der Anatomie und Konservierungswissenschaften lehrend und entwickelnd, in Guben einzusetzen.

Im Folgenden finden Sie:                            

Pressemeldung       

Stellungnahme       

Chronik 

Anlagen    

Journalisten und staatlichen Institutionen gewähren wir zu Recherchezwecken die Einsicht in Originaldokumente (Anlagen), deren Inhalte zitiert werden können. Personaldaten sind dabei zu anonymisieren. Diese Dokumente stellen wir Ihnen auf dieser Seite für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Gezeichnet: Dr. Gunther von Hagens


Pressemitteilung

Guben, den 21. Oktober 2008 

Entlassungswelle in Gunther von Hagens’ „Plastinarium“ - wegen dem Arbeitsamt

Behördenentscheidung führte zur Kündigung von 67 Beschäftigten in Gubener Plastinationsunternehmen

128 neue Jobs hat Plastinator Gunther von Hagens in den letzten 2 Jahren in seinem „Plastinarium“ in Guben geschaffen. Die Hälfte, 67 Beschäftigte, mussten entlassen werden. Der Grund: die Arbeitsagentur Cottbus schickte die chinesischen Ausbilder nach Hause - die profitabelste Abteilung muss geschlossen werden. 

Die traurige Nachricht überbrachte der Plastinator der versammelten Mannschaft am Montag,  29. September 2008: Die größte Abteilung der Gubener Plastinate GmbH wird geschlossen - die Fertigung von Silikonplastinaten, wie man sie von den Körperwelten-Ausstellungen her kennt.

In Guben wurden bisher Lehrplastinate für medizinische Einrichtungen in der ganzen Welt gefertigt, die Abteilung befand sich mitten im Aufbau. Die Schließung erfolgt, weil die Arbeitsagentur Cottbus überraschend beschloss, chinesischen Plastinationsexperten, die für den Aufbau der Abteilung und den Wissenstransfer zuständig sind, in Deutschland keine Arbeitsbewilligung mehr zu erteilen. Geplant waren mindestens 2 Jahre. Ohne die chinesischen Experten, die von Hagens bis zu 10 Jahre in seinem Institut in China zu wirklichen Plastinationsexperten ausgebildet hat, ist die Abteilung in Guben lahm gelegt. Zwar liegen von diversen Universitäten Nachfragen für Präparate im Wert von 3,2 Millionen Euro vor - ohne die garantierte Anwesenheit der chinesischen Fachkräfte kann von Hagens diese jedoch nicht bearbeiten.

Weil sich durch die Schließung der Abteilung die geplanten Einnahmen verringern, werden neben der Entlassung des Personals zudem keine Investitionen mehr getätigt, was zur Auflösung der eigenen Bauabteilung und auch zur Verkleinerung der Verwaltung führt.  

Behörden waren über drohende Entlassungen informiert

Es fiel von Hagens schwer, seinen Mitarbeitern die Nachricht zu überbringen. „Auch als Plastinator“, sagte er seinen 128 in Guben Beschäftigten, „gelten für mich die Gesetze der Wirtschaftlichkeit.“ 67 Stellen fallen nunmehr weg. Gunther von Hagens versicherte: „Diese Entscheidung tut mir weh. Die Schaffung von Arbeitsplätzen im Plastinarium in Guben hatte - und hat - für mich höchste Priorität. Doch ich habe keine andere Wahl.“ Von Hagens hatte die zuständigen Behörden zuvor mehrfach über unvermeidliche Entlassungen informiert, sollten die Arbeitsgenehmigungen abgelehnt werden.

Arbeitsgenehmigung für Plastinationsexperten war Bedingung für Ausbau Guben

2007 hatte er beschlossen, Guben zum weltweiten Hauptfertigungsstandort seiner Plastinationsunternehmen zu machen. Die Fertigung menschlicher Silikonplastinate sollte  nur noch in Guben erfolgen; zuvor wurden diese Arbeiten in seinem Institut in China durchgeführt. Deshalb beantragte er Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für 25 Plastinationsexperten aus China - um den Wissenstransfer nach Deutschland zu gewährleisten und in Guben die komplizierte Herstellung von Silikonplastinaten aufzubauen. Damit wurde die Voraussetzung für die Einstellung von zuletzt 70 Mitarbeitern geschaffen, die in der Silikonabteilung, im investiven Bau und zusätzlich in der Verwaltung diese Aufgaben schulterten.

In einem 9-seitigen Schreiben an die Visa-Abteilung der deutschen Botschaft in Peking und an die Ausländerbehörde in Forst, legte von Hagens bereits am 10. Juli 2007 ausführlich dar, dass die Verlagerung der Silikonplastination von China nach Guben ohne den 2-jährigen Wissenstransfer durch die chinesischen Plastinationsexperten nicht möglich ist.

Bisher 20 Millionen Euro in Guben investiert - Chinesen müssen untätig warten


Als die Arbeitsgenehmigungen für die 25 ausländischen Spezialisten eintrafen, investierte von Hagens massiv in den neuen Standort Guben, in den letzten drei Jahren insgesamt 20 Millionen Euro. Allein für die Präparationsabteilung stellte er pro Monat 2 - 3 neue Mitarbeiter ein. In zwei bis drei Jahren sollten in Guben über einhundert Präparatoren tätig sein.

Als im Juli 2008 die Verlängerungen der Arbeitsgenehmigungen für chinesische Plastinationsexperten anstehen beginnt ein bürokratischer Marathon. In Guben warten von Juli bis September diesen Jahres 4 von ihnen auf eine Verlängerung ihrer Arbeitsbewilligung. Anfang September trifft überraschend der Ablehnungsbescheid ein. Die bezahlte Wartezeit kostete die Gubener Plastinate GmbH, zusätzlich zum Lehr- und Produktionsausfall, 21.100,-- Euro an Gehältern. Im Ablehnungsbescheid wird ausgeführt, dass kein öffentliches Interesse für eine Erneuerung der Arbeitsgenehmigungen bestünde.

Arbeitsagentur Cottbus baut neue Hürden auf - Erinnerung an DDR-Bürokratie

Unerwartet werden noch im letzten Jahr nicht notwendige Dokumente verlangt. Auch wird nun vorgebracht, dass das Gehalt für Experten zu gering sei. Statt wie in China 400,00 Euro erhalten sie hier in Deutschland ein Leistungspaket von über 3.000,00 Euro.
„Die bürokratisch verzögernde Art und Weise, wie hier Bewilligungsverfahren in die Länge gezogen und schließlich abgelehnt werden, erinnert mich an die bekannte unwillige Behandlung von Ausreiseanträgen von DDR-Bürgern, durch die DDR-Behörden“, sagt von Hagens.

Arbeitsamt fordert von Hagens auf deutsche „Präparations- und Sektionsassistenten“ einzustellen ...

Bei der telefonischen Begründung für die Ablehnung am 8. September 2008 schlägt das Arbeitsamt vor: Statt den chinesischen Experten solle von Hagens doch Präparations- und Sektionsassistenten engagieren. Davon seien im System der Arbeitsagentur deutschlandweit 40 als arbeitssuchend gemeldet.
Doch der Beruf des Präparations- und Sektionsassistenten, der nur eine 6 monatige Ausbildung und ein 6 monatiges Praktikum erfordert, ist nicht mit dem eines Plastinationsexperten vergleichbar. Wie auch schon der Name sagt, unterstützt ein Assistent andere Personen, er arbeitet schon per Definition nicht selbstständig, schon gar nicht als Ausbilder.
Den Plastinationsexperten gab es bis zur Erfindung der Plastination noch nicht, deshalb gibt es dafür noch keine anerkannte Ausbildung, keine staatlichen Diplome.
In China erhalten selbst Mitarbeiter, die ein 2 bis 4-jähriges Medizinstudium abgeschlossen haben 150 Stunden theoretischen Anatomieunterricht und 600 Stunden praktischen Unterricht. Danach sind mehrere Jahre Praxis notwendig, bis sie eigenständig arbeiten können. Nur die besten werden danach zu Ausbildern. Nur mit diesem hohen Qualitätsanspruch kann ich gegen inzwischen 20 Nachahmerausstellungen erfolgreich konkurrieren und bisher über 26 Millionen Besucher in den Körperwelten-Ausstellungen zählen.

Schallende Ohrfeige

Am 23. September 2008 fordert die Agentur für Arbeit Gunther von Hagens auf innerhalb einer Woche die „Unternehmensstrategie zur weiteren Einarbeitung“ zu erläutern und „die Zeitschiene zur Weiterentwicklung des Betriebes“ darzulegen. Darüber kann Gunther von Hagens nur den Kopf schütteln: „Diese Forderung empfinde ich nach mehrfachen schriftlichen Erläuterungen dazu und der Tatsache in Guben 128 Arbeitsplätzen in nur 2 Jahren geschaffen zu haben als schallende Ohrfeige. Und ich frage mich, wer hier für wen der Dienstleister ist: ich fürs Arbeitsamt, damit sie beschäftigt sind, oder das Arbeitsamt für mich, damit ich keine neuen Arbeitsstellen schaffen kann.“

Wären all diese Forderungen schon bei der ersten Bewilligungsrunde 2007 verlangt worden, Plastinator Gunther von Hagens hätte nie die Silikonabteilung von China nach Guben verlegt.
Nach monatelangem Hin und Her muss der Plastinator handeln, denn die für sein Gubener Unternehmen unverzichtbare Planungssicherheit ist endgültig auf der Behördenstrecke geblieben.

Im Dezember steht die Verlängerung der Arbeitsgenehmigungen für die verbliebenen Chinesen an. Sie bereiten sich schon mal auf die Abreise vor.

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Stellungnahme

Gunther von Hagens: Stellungnahme zu Vorwürfen der Arbeitsagentur in der Presse

Der Chef der Arbeitsagentur Cottbus, Herr Heinz-Wilhelm Müller wurde in der Presse mit Behauptungen zitiert, die geeignet sind die Öffentlichkeit über die Entlassungsgründe von 67 Mitarbeitern des Plastinariums in die Irre zu führen.

Arbeitsagentur-Chef gibt sich überrascht und lehnt Verantwortung ab

Lausitzer Rundschau, 2. Oktober 2008 (Anlage 16): „Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, da fehlen mir die Worte,“ so die Reaktion von Arbeitsagenturchef Heinz-Wilhelm Müller. Vorwürfe, die Agentur sei durch die Beendigung der Arbeitsgenehmigung für chinesische Fachleute für den drastischen Personalabbau verantwortlich, weist Müller klar zurück.’ (...) 19 dieser Fachkräfte seien immer noch hier.“

Die Überraschung von Arbeitsagenturchef Müller ist nicht nachzuvollziehen. Wie viel für die Gubener Plastinate GmbH und für den Produktionsstandort Guben bei den Arbeitsgenehmigungen für die chinesischen Experten auf dem Spiel stand - darüber war die Arbeitsagentur bestens informiert.

Die Arbeitsagentur wusste, dass ...

...  der Wissenstransfer für den Standort Guben unverzichtbar ist:

(1) Bereits am 9. Juli 2007 schrieb ich an das Ausländeramt (Schreiben an die Botschaft, Kopie an das Arbeitsamt, Anlage 2):

„Es hat sich als unverzichtbar erwiesen, dass der Wissenstransfer zusätzlich über lange Zeit und am Ort der zukünftigen Entwicklungen, nämlich in Guben stattfindet. Die Gründe dafür sind in der Komplexität der Technologie sowie in der Notwendigkeit zu sehen, den bereits in Dalian erreichten Stand der Wissenschaft und Technik in Guben auf ein noch höheres, effizienteres Niveau zu heben...”

 ...  die deutschen Arbeitsplätze von den chinesischen Experten abhängen:

(2) Am 29. Oktober 2007 schrieb ich an die für die Aufenthaltsbewilligung zuständige Ausländerbehörde in Forst (Anlage 3) über den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Arbeitsplätzen in Guben und den Arbeitsgenehmigungen für die chinesischen Plastinationsexperten:

Von den 105 gegenwärtig in Guben eingestellten Mitarbeitern hängen 40 Arbeitsplätze von der Ankunft der 25 chinesischen Plastinationsexperten ab. Diese hatte ich bisher nie bezweifelt, zumal ich in Heidelberg Anträge für Arbeitsvisen für auszubildende chinesische Mitarbeiter stets erteilt bekam. Umso mehr nahm ich an, dass es beim umgekehrten Know-How-Transfer (Richtung China - Deutschland) keine Probleme geben würde. Als leitender Plastinator habe ich zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit der Unternehmung keine andere Wahl als 30 - 40 der bereits eingestellten Mitarbeiter nach Ablehnung unverzüglich zu entlassen. Eine erneute Beantragung wäre mir zu risikoreich, auch würden die Kosten für den Zeitverzug zu hoch werden. Des Weiteren werden nicht, wie in den Antragsdokumenten angekündigt, weitere 200 - 300 Arbeitsplätze geschaffen werden können.

 ...  ohne chinesische Experten Aufträge storniert werden müssen:

(3) Am 1. September 2008, als die Ungewissheit über den weiteren Verbleib der chinesischen Experten und die damit verbundene Planungsunsicherheit unseres Unternehmens es schon nicht mehr zulässt Aufträge anzunehmen, schicke ich dem Arbeitsamt Cottbus, zu Händen Frau Schuster, ein Fax. (Anlage 13) Darin unterstreiche ich, wie wichtig die Anwesenheit der chinesischen Experten für die wirtschaftliche Zukunft des Plastinationsstandortes Guben ist. Ich schrieb:

„Inzwischen sind mehrere Auftragsanfragen im Wert von über 1 Million Euro für komplexe anatomische Präparate eingetroffen, die wir ohne chinesische Experten nicht realisieren können. Wenn wir darauf nicht kurzfristig reagieren, werden wir diese Aufträge verlieren.
Zudem haben wir in Erwartung einer Genehmigung Anzeigen zur Einstellung von Physiotherapeuten geschaltet. Dazu werden wir allein 6 Vorstellungsgespräche für Montag, 1. September 2008 und Dienstag, 2. September 2008 führen.
Bei der gegenwärtig ungeklärten Situation können wir diese Bewerber weder einstellen, noch können wir auslaufende befristete Arbeitsverträge unserer Mitarbeiter verlängern oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführen.“
Anmerkung: In Folge des Ende Juli in Heidelberg und Guben stattgefundenen Plastinationskongresses stieg das Auftragsvolumen bis dato auf 3,2 Millionen Euro an. (Anlage 27)

...  bei Antragsablehnung 50 (± 20) Beschäftigte entlassen werden müssen

(4) Am 10. September 2008, einen Tag vor der Ablehnung, schicke ich Herrn Landrat Friese in Forst eine „Stellungnahme zur möglichen Nichtverlängerung der Arbeitsgenehmigung chinesischer Plastinationsspezialisten“ (Anlage 19). Ausdrücklich autorisiere ich Herrn Landrat Friese diese Stellungnahme dem Leiter der Arbeitsagentur in Cottbus vorzulegen. In der Stellungnahme schreibe ich:

„Die chinesischen Plastinationsspezialisten sind als Instruktoren eingestellt die ihr präparatorisches Wissen an die deutschen Plastinationsschüler weitergeben. Fallen diese Instruktoren weg, muss auch auf die zu Instruierenden verzichtet werden. ... Beim jetzigen Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass ich im Ablehnungsfall die Zahl der in den Gubener Plastinationsunternehmungen Beschäftigten um etwa fünfzig, plus minus zwanzig, verringern muss. ...“

...  nicht 19, sondern nur noch 6 chinesische Experten in Guben sind

(5) Wenn Arbeitsagenturchef Müller behauptet es seien noch 19 chinesische Experten in Guben, entspricht dies nicht den Tatsachen. Zum Zeitpunkt seines Interviews waren es nur noch 6. Die anderen waren zu diesem Zeitpunkt schon abgereist. (Grafik Aufenthaltsdauer Anlage 29)

Trotzdem all dies bekannt war erhalten wir die Ablehnung:

Die Arbeitsagentur Cottbus teilt im Telefongespräch am 8.September 2008 (Anlage 15) mit, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Erneuerung der Genehmigung für die anderen chinesischen Fachkräfte erteilt werden wird.
Am 11. September 2008 werden für 4 chinesische Plastinationsexperten die Ablehnungsbescheide ausgestellt. Dem Ablehnungsbescheid (Anlage 14) ging eine zweimonatige Wartezeit voraus, in der die Chinesen nicht arbeiten durften und gezwungen waren untätig zu warten. Denn die Ende 2007 erteilte Arbeitserlaubnis war am 2. Juli 2008 abgelaufen. Wie von der Arbeitsagentur verlangt, hatten wir den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig, einen Monat vor Ablauf, eingereicht. Die Arbeitsagentur brauchte über drei Monate, bis zum 10. September 2008, um die beantragte Verlängerung der Arbeitsgenehmigung abzulehnen.

Vorwurf: „Erforderliche Unterlagen nicht eingereicht“

Mit dem Vorwurf Unterlagen seien nicht eingereicht worden schiebt die Arbeitsagentur ihre Verantwortung ab. Arbeitsagentur-Chef Müller dazu in der Lausitzer Rundschau:

„Die Verantwortung dafür, dass vier Arbeitsgenehmigungen von chinesischen Präparatoren nicht verlängert werden konnten, liege bei von Hagens. ‚Wir und die Nürnberger hätten das wirklich gern genehmigt, wenn die erforderlichen Unterlagen eingereicht worden wären,’ so Müller. Das sei trotz Aufforderung nicht geschehen.“ (Lausitzer Rundschau, 2. Oktober 2008, Anlage 16)

Diese Aussage ist genauso vorgeschoben wie die folgende in der Bild-Zeitung:

„Der Cottbuser Arbeitsagentur-Chef Heinz-Wilhelm Müller: ‚Wir sind keine Jobverhinderer, müssen uns nur an die Gesetze halten. Wenn Herr von Hagens die nötigen Unterlagen nachreicht, können die Chinesen zurückkommen.’“ (Bild Berlin, 2. Oktober 2008, Anlage 17)

Jedoch die Nachforderung der Unterlagen ist nur vorgeschoben, denn...

... die Forderung kommt ein Jahr zu spät:

(1) Ganz unerwartet werden am 7. Oktober 2008 Unterlagen angefordert, die bei der Erstbeantragung und Genehmigung keine Rolle spielten. In einem Telefongespräch am 8.September 2008 (Anlage 15), also zwei Tage vor der Ablehnung, wurde uns telefonisch mitgeteilt das die Berufsabschlüsse der chinesischen Mitarbeiter mit Originalzeugnissen nachgewiesen und dann, notariell beglaubigt, in deutscher Sprache einzureichen sind. Damit werden neue Hürden aufgebaut und das obwohl es sich hier nur um eine Verlängerung der Arbeitsgenehmigungen handelt.

Die chinesischen Plastinationsexperten legten zwar 2007 ihre Zeugnisse beim Interviewtermin bei der Deutschen Botschaft in Beijing vor, doch wurde bis dato nie wieder danach gefragt. Dies ist auch verständlich, weil ihre Zeugnisse für die Tätigkeit als Plastinationsexperten in Guben unwichtig sind.

... die Forderung zum Nachweis von Berufsabschlüssen macht keinen Sinn:

(2) Die chinesischen Mitarbeiter, die ich nach Deutschland einlade, habe ich bis zu 10 Jahre in meinem Unternehmen in China ausgebildet.Die beschränkte Aussagekraft von Diplomen will ich am Beispiel der  Tätigkeit des chinesischen Plastinationsexperten Zhao Shao Li verdeutlichen. Er besitzt keine Hochschulausbildung, er ist Autodidakt. Doch gibt es bisher keinen zweiten Mitarbeiter, der die plastinationsrelevante Anatomie so gut beherrscht wie er. Sein anatomisches Wissen wird im Werkstattbereich des Plastinariums mit der tabellarischen Darstellung des 4-Körperprojektes für Besucher  demonstriert.Sollte Plastinationsexperte Zhao Shao Li nicht nach Guben kommen dürfen, nur weil er keine amtlich anerkannte Hochschulausbildung hat?
Bereits bei der Botschaft in Peking legten die chinesischen Plastinationsexperten ihre fachlichen Zeugnisse vor, doch diese haben nichts mit ihrem Spezialistenwissen als Plastinationsexperten zu tun.

... die Forderung nach anerkannten Diplomen macht keinen Sinn:

Im Telefonat mit der Arbeitsagentur Cottbus am 8.September 2008 (Anlage 15) wurde uns empfohlen, nicht anerkannte Diplome beim Kultusministerium anerkennen zu lassen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass dies „ein zeitintensiver Beantragungs- und Genehmigungsweg“ ist. Vergleichbare Anerkennungsverfahren zum Präparator oder Sektionsassistenten zogen sich über viele Jahre hin.
Es macht also gar keinen Sinn für einen zeitlich begrenzten Wissenstransfer einen langwierigen und üblicherweise Jahre dauernden Anerkennungsprozess für das Berufsbild des Plastinationsexperten in die Wege zu leiten, zumal dafür bisher keine dokumentierten Ausbildungsrichtlinien existieren.
Für die Aussichtslosigkeit eines solchen Unterfangens spricht auch, dass ein chinesisches Medizinstudium nicht in Deutschland und ein deutsches Medizinstudium nicht in den USA anerkannt wird.
Die Sonderqualifikation der Plastinationsexperten besteht gerade darin, dass sie einen Beruf ausüben, der auf dem freien Markt noch nicht existiert. So wird in einem vom Institut für Plastination in Heidelberg in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten (Anlage 1) vom Mai 2007 festgestellt:

„Der Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen muss seine, so heißt es in der einschlägigen Literatur, „besonderen überdurchschnittlichen Kenntnisse“ belegen. Solche Fähigkeiten müssen nicht die klassischen Disziplinen, sie können auch innovative Techniken wie das Plastinationsverfahren betreffen. Dass es sich bei diesem Verfahren um eine wissenschaftliche Disziplin handelt, ist nicht ernsthaft zu bestreiten. So heißt es gleichlautend in Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.02.2003 und des VGH Baden Württemberg vom 29.11.2005: „Die Erfindung, Weiterentwicklung und Anwendung der Plastination als anatomische Präparationsmethode ist von der Forschung als Teilbereich der Wissenschaftsfreiheit erfasst.“ Bestätigt wird diese Rechtsprechung durch die Kooperationsvereinbarung des Instituts für Plastination mit der Universität Heidelberg. Die Vereinbarung belegt nicht nur das Interesse der Wissenschaft an den Plastinaten, sondern erkennt die Plastination durch die vereinbarte wissenschaftliche Begleitung auch einmal mehr als Forschungsgegenstand an.“

... die Forderung zum Qualifikationsnachweis wurde bereits realisiert:

(4) Bereits am 11.Juli 2007 sendete ich, ... zur Vorbereitung späterer Antragsverfahren, in Kopie an den Landkreis Spree-Neiße, Sachgebiet Personenstands- und Ausländerwesen eine insgesamt 31-seitige Dokumentation „Erläuterungen und Hintergrundinformationen für 24 chinesische bzw. kirgisische Mitarbeiter im Hinblick auf die vorübergehende Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland.“ Darin heißt es unter anderem in Anlage 1:

(2.3.) Transfer folgender Aufgaben aus den Plastinationslabors in Bishkek, Kirgistan
• Verbesserung von Gefäßgestalten menschlicher und tierischer anatomischer Präparate.       
• Herstellung dieser Gefäßgestalten.
(2.4.) Transfer folgender Aufgaben von der V. Hagens Dalian Plastination Ltd. China
• Weiterentwicklung der Technik der Herstellung von Ganzkörper-, Teilkörper- und Organpräparaten.
• Weiterentwicklung der Technik der Scheibenplastination
• Weiterentwicklung von für die Plastination geeigneten Kunststoff-Formulierungen.
• Weiterentwicklung von für die Herstellung von Gefäßgestalten geeigneten Kunststoff-Formulierungen.       
• Herstellung von Scheiben-Plastinaten auf höchstem Niveau.       
• Präparation und Plastination einzigartiger Tier- und Menschenplastinate.
• Die Entwicklung neuer, für die anatomische Lehre vorteilhafter anatomischer Darstellungen,
   durch Kombination mit neuartigen Präparationen wie Konservierungstechniken.
(3)  V. Hagens Dalian Plastination Ltd. in Dalian, China        
Bisher: Durchführung der oben unter (2.4.) für Dalian China gelisteten Aufgaben.
Gegenwärtig: Transfer dieser Aufgaben nach Guben, Deutschland.
(4) Plastinationslaboratorien Bishkek, Kirgistan
• Unterhaltung einer Plastinationsausstellung an Morphologischen Zentrum  der Staatlichen Medizinischen Akademie.
• Forschung zur Verbesserung von Gefäßgestalten (Korrosionspräparate).“

In jedem der Arbeitsverträge der vier Chinesen, die nicht verlängert wurden, steht unter § 2 Tätigkeit:

„Der Arbeitnehmer wird als Spezialist für die Präparation und Plastination medizinischer Präparate eingestellt. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird er plastinierte Präparate erstellen. Wesentlicher Inhalt des Arbeitsverhältnisses ist der Transfer von Fachwissen und fachlichen Fertigkeiten an andere Plastinatoren. Zu diesem Zweck wird der Arbeitnehmer andere, vom Arbeitgeber zu bestimmende Mitarbeiter, in der Präparation und/oder Plastination anatomischer Präparate anleiten und unterstützen.“

... Forderungen sind nicht zeitnah zu realisieren: (Interviewtermine)

(5) Zusätzlich erschwerend für die Beantragungsprozeduren kommen seit Mitte des Jahres um Monate verlängerte Antragszeiten für Interviewtermine bei der Deutschen Botschaft in China für nachrückende chinesische Fachkräfte hinzu (Grafik zu verlängerten Wartezeiten für Interviewtermine, Anlage 23).

... die Forderung ist wissenschaftsfeindlich:

(6) Es ist Aufgabe staatlicher Behörden sich entwickelnde Wissenschaft zu fördern und darum handelt es sich bei der Plastination. Dass diese Technik bereits an 400 Universitäten weltweit ausgeübt wird und die Körperweltenausstellungen mit ihren Plastinaten bisher über 26 Millionen Besucher anzogen unterstreicht die Bedeutung der Plastination in Lehre und Wissenschaft.
Etablierte Wissenschaft dagegen ist nach Karl Jaspers wissenschaftsfeindlich, weil sie von denen verteidigt wird, die sie zur Wissenschaft gemacht haben. Nur für die etablierte Wissenschaft aber gibt es Dokumentationsprozeduren, die zu anerkannten Berufen und Diplomen führen.

Ich habe keine Idee welche Dokumente ich noch beibringen sollte

(1) Den 140-seitigen, von mir veröffentlichten Heidelberger Plastinationshefter, der die grundlegenden Techniken der Plastination erläutert?
(2) Wissenschaftliche Veröffentlichungen zur Plastination, die zumeist in englischer Sprache publiziert und für Laien schwer verständlich sind? Eine Literaturübersicht dazu findet sich im Internet unter „Plastinationsindex“, veröffentlicht von der kanadischen „Universite du Quebec a Trois-Revieres“?
(3) Exemplare der seit 1987 existierenden Fachzeitschrift „Journal of the International Society for Plastination“, das offizielle Publikationsorgan der „International Society for Plastination“ deren Ehrenmitglied ich bin?
(4) Wird erwartet, dass ich beschreibe, wie man einen total expandierten Körper gestaltet oder wie die Pose eines Läufers stabilisiert wird, oder wie es gelingt, einmalig in der Welt stabile Gefäßgestalten eines ganzen Körpers zu gewinnen, wofür ich gerade ein Patent anmelde? Dies alles erfordert technische Details, und genau diese sollen die Chinesen den deutschen Mitarbeitern in Guben vermitteln. Dieses Wissen entspringt einer 30-jährigen, kontinuierlichen Forschungsarbeit und unterliegt, was den Wissenstransfer zusätzlich verkompliziert, in Teilen dem Know-How-Schutz.
Eine Lösung wäre eine Überprüfung bzw. Demonstration vor Ort. Und in der Tat, am Montag, 28. Juli 2008, um 9.00 Uhr erschien im Plastinarium eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit in Guben, um vor Ort einen persönlichen Einblick von der Tätigkeit der Chinesen zu gewinnen. Diesen Bericht schickte sie, unseres Wissens nach, an die Arbeitsagentur in Nürnberg. Unserer Personalabteilung teilte sie auf Anfrage mit, sie habe der Zentrale in Nürnberg empfohlen, sich selbst einen Eindruck vor Ort zu verschaffen. Erschienen ist von dort niemand.


Vorwurf: „kein Konzept“

Als hätte man nicht schon genügend Gründe gefunden, um die Mitverantwortung von sich zu weisen, beklagt die Arbeitsagentur ein fehlendes Konzept:

„Wir brauchen ein klares, belastbares Konzept zu diesem Einsatz,“ so Müller. „Das sei nicht vorgelegt worden.“ (Lausitzer Rundschau, 2. Oktober 2008, Anlage 16)

Ich habe das Konzept der Plastination als bahnbrechende und neue Technologie erfunden, patentiert und entwickelt. In China, meinem bisherigen Produktionshauptsitz, habe ich in den letzten 10 Jahren 200 Mitarbeiter in dieser Technologie ausgebildet. Die besten 25 bringe ich nun während einer 2-jährigen Übergangsphase nach Deutschland, um dieses Wissen meinen Mitarbeitern in Deutschland zu vermitteln.
Das ist das Konzept, und so habe ich es in dem 9-seitigen Schreiben vom 11. Juli 2007 (Anlage 2) auch eingereicht. Sowohl bei der Visa-Abteilung der Deutschen Botschaft in Peking, als auch bei der Ausländerbehörde in Forst.
Ich weiß wirklich nicht, was ich der Arbeitsagentur als „belastbares Konzept“ präsentieren sollte. Stehen dafür nicht die bisher geschaffenen Arbeitsplätze?


Vorwurf „Hungerlöhne“

In der Lausitzer Rundschau wird weiter berichtet:

„Ebenso wenig ein Nachweis, dass den Chinesen ‚keine Hungerlöhne’ gezahlt würden. Ilona Mirtschin, Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, wird in diesem Punkt noch deutlicher. Das Arbeitsgeld der Fachkräfte aus Fernost habe ‚weit unter dem in Ostdeutschland für solche Arbeiten üblichen Durchschnittsgehalt von mehr als 2000 Euro brutto gelegen.“ (Lausitzer Rundschau, 2. Oktober 2008, Anlage 16)

Bei der Verwendung des Wortes „Hungerlöhne“ handelt es sich um eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, mit der von der Verantwortung für das Schicksal von 67 Arbeitsplätzen abgelenkt werden soll. Mit Polemik wird hier versucht davon abzulenken, dass im Rahmen des der Behörde zustehenden pflichtgemäßen Ermessensspielraumes eine wirtschaftsfreundliche Lösung gefunden werden kann.

In meinem Brief an das Ausländeramt (Anlage 3) hatte ich die Gehälter der chinesischen Experten bereits am 29. Oktober 2007 genau aufgeschlüsselt:

“Um es zahlenmäßig auszudrücken, entspricht das jetzige Leistungspaket der eingeladenen chinesischen Plastinationsexperten einer Gesamtsumme von monatlich Euro 2.453,50 pro Person, die sich aus folgenden Anteilen zusammensetzt: (1) Grundlohn € 1215,10 + (2) freie Unterkunft € 198,00 + (3) freie Kost: € 205,00 + (4) Reisekosten: € 401,10 + (5) Fortführung des chinesischen Gehaltes (Anlage 28): € 381,80 + Krankenversicherungskosten: € 52,50. Nicht eingerechnet sind Betreuungskosten und nicht kalkulierbare Eventualkosten wie Krankheit oder Arbeitsausfall durch vorzeitige Heimreise.”Anmerkung: Meine Nachfrage in China ergab, dass sich das durchschnittliche Gehalt meiner Mitarbeiter dort nicht auf die oben von mir geschätzte Summe von umgerechnet Euro 381,80, sondern auf Euro 645,78 beläuft.

2453.50 Euro pro Monat werden als Hungerlohn bezeichnet - für chinesische Mitarbeiter, die in ihrem Land im Schnitt 400 Euro monatlich verdienen?
Nachdem uns die Arbeitsagentur telefonisch empfahl, die Chancen auf Bewilligung durch Gehaltserhöhung zu verbessern, erhöhte ich das monatliche Gehalt aller chinesischen Experten in Deutschland ab August 2008 um 500 Euro monatlich (Diagramm beigefügt, Anlage 18). Seit und einschließlich August 2008 erhält ein chinesischer Experte damit Leistungen in Höhe von 3.217,48 Euro.


Schlussbemerkung

Das Vorgehen der Arbeitsagentur erinnert mich jedoch an die bekannte unwillige Behandlung von Ausreiseanträgen von DDR-Bürgern durch die DDR-Behörden. Jedenfalls ist mir während der inzwischen 30-jährigen Entwicklung der Plastination in Heidelberg nichts Vergleichbares passiert. Noch nie wurde bisher eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung für einen ausländischen Experten abgelehnt. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass ich als international tätiger Wissenschaftler bisher weltweit 340 Arbeitsplätze, davon insgesamt 155 in Deutschland schaffen konnte.

Die Arbeitsagentur nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein.  Behindert sie jedoch, wie in diesem Fall, die Schaffung von Arbeitsplätzen, dann werden auch die Bemühungen engagierter Politiker konterkariert die wie Bürgermeister Hübner oder Landrat Friese alles in ihrer Macht stehende tun um in der Region neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Die in der Presse zitierten Vorwürfe der Arbeitsagentur erscheinen mir als hilfloser Versuch, möglichst viele Gründe zu finden, die eine Ablehnung der Arbeitsgenehmigungen rechtfertigen sollen. Ihrem Auftrag, Arbeitsplätze zu schaffen wird sie damit jedenfalls nicht gerecht.

Das Plastinarium in Guben kann nur zum internationalen anatomischen Lehr-, Wissenschafts- und Produktionszentrum werden, wenn mir als Unternehmer ein Mindestmaß an Planungssicherheit gewährt wird.

Für die Richtigkeit gezeichnet:
Dr. Gunther von Hagens

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Chronik

Chronologie der Ereignisse

(1) November 2006: Eröffnung des Plastinariums in Guben - von Hagens verspricht Schaffung von 100 bis 200 neuen Stellen

Vor fast zwei Jahren, im November 2006, wurde das Gubener Plastinarium mit dem Ziel eröffnet, in Guben ein weltweit einmaliges Zentrum der anatomischen Wissenschaften entstehen zu lassen. Mit einem Investitionsvolumen von bisher 20 Millionen Euro verwandelten engagierte Mitarbeiter und Unternehmen der Region denkmalgeschützte Industrieruinen in einen modernen Lehr-, Wissenschafts- und Fertigungsstandort. Im Vertrauen auf umfassende Behördenunterstützung wurden bisher über hundert Arbeitsplätze geschaffen (bis zum 30. September 2008: 128 Beschäftigte, derzeit 61).

Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, dass ich bei der Schaffung und Bewahrung von Arbeitsplätzen besser nicht von der engagierten Unterstützung des Bürgermeisters und des Landrats, auf die Unterstützung anderer zuständiger Behörden hätte schließen sollen.

(2) Frühjahr 2007: Entscheidung für massiven Ausbau - Plastinarium in Guben soll von Hagens’ Produktionszentrum Nr. 1 werden

Vom schnellen Fortschritt und der Unterstützung der Gubener Bevölkerung angetan, von denen über 100 selbst Körperspender wurden, entscheide ich, das Plastinarium zum weltweit größten Fertigungsstandort für Plastinate zu machen. Anfangs war geplant, mich hier nur auf die Forschung und Produktion von neuartigen, 2 Millimeter dünnen anatomischen Lehrscheiben zu konzentrieren. Nun entscheide ich, zusätzlich auch noch die Fertigung dreidimensionaler Silikonplastinate, wie sie in der Ausstellung Körperwelten zu sehen sind, von meinem Standort in China nach Guben zu bringen. Außerdem beschließe ich die Fertigung von Gefäßgestalten von Bishkek, Kirgisien, nach Guben zu verlegen.

(3) Mai 2007: Von Hagens erhält juristisches Gutachten - Resultat: Behörden haben reichlich Spielraum für Erteilung von Arbeitsgenehmigungen

Um auf Nummer Sicher zu gehen, lasse ich zuvor die Rechtslage klären und gebe im Frühjahr 2007 ein Gutachten in Auftrag. Das detaillierte, 20-seitige Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz vom Mai 2007 (Anlage 1) kommt zum Schluss: Die Behörden haben einen ausreichend großen Ermessensspielraum um Arbeitsgenehmigungen für chinesische Plastinationsexperten zu erteilen.

(4) 9. Juli 2007: Von Hagens beantragt Visa für 25 chinesische Plastinationsexperten - Wissenstransfer während 2 Jahren geplant

In einem 9-seitigen Brief (Anlage 2) an die Visumsabteilung der deutschen Botschaft in Peking und an das Ausländeramt in Forst tue ich meine Pläne kund, Guben zum weltweit größten Fertigungszentrum aller Plastinationsunternehmungen zu machen. Ich erläutere im Detail, warum dafür ein mindestens 2-jähriger Wissenstransfer, durch die besten meiner Plastinationsexperten von meinem Standort in China nach Guben, unabdingbar ist.

Im Brief, in dem ich ein ausführliches Konzept für den angedachten, 2-jährigen Wissenstransfer darlege, schreibe ich:

„Seit der Ansiedlung in Guben expandiere ich nicht weiter in China. Es ist geplant, in Guben innerhalb der nächsten 2-4 Jahre 200 bis 300 Mitarbeiter zu beschäftigen, um dort sowohl Körperscheiben von Mensch und Tier, wie präparierte Silikonplastinate herzustellen. Hauptinteressenten für die Verwendung von Plastinaten sind Universitäten. (...) Es ist unverzichtbar, dass nunmehr schnellstmöglich ein umgekehrter Technologietransfer von China nach Deutschland stattfindet. (...) Der vorgesehene Know-How-Transfer soll binnen zweier Jahre abgeschlossen sein.“

Ich sichere den Behörden zu, dass ich nur lang bewährte chinesische Mitarbeiter mit hoher fachlicher, wie sozialer Kompetenz nach Deutschland einladen werde. Ich versichere zudem ausdrücklich, dass für alle für die Tätigkeiten in Guben vorgesehenen Spezialisten keine entsprechend qualifizierten deutschen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und begründe dies wie folgt:

„Erst durch die Plastination konnten anatomische Präparate mit innovativer Qualität und Genauigkeit auf Dauer haltbar gemacht werden. Der präparatorische Aufwand für die Herstellung von Plastinaten liegt dabei etwa beim Zehnfachen im Vergleich zu herkömmlichen anatomischen Präparaten. Feine Sonderpräparationen, die wesentlich zum Erfolg der Plastination beitragen, konnten zuvor nicht hergestellt werden.“

Ich unterstreiche, dass öffentliches Interesse besteht, weil Arbeitsplätze geschaffen werden.

„Wie bereits ausgeführt, stellen sich die Verhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt mit Blick auf die Plastinationstechnologie so dar, dass in Deutschland ausreichend qualifizierte Spezialisten schlechterdings nicht zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass durch die - ausdrücklich nur vorübergehende - Beschäftigung der chinesischen Spezialisten in Guben dort eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze geschaffen werden und damit ein signifikanter Beitrag zur wirksamen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geleistet werden soll.“

Damit, so führte ich aus, entspräche die temporäre Arbeitsaufnahme der Experten aus China den Erfordernissen des Wirtschaftsstandorts Deutschland, welcher dadurch gestärkt werde.

(5) 29. Oktober 2007: Von Hagens informiert Behörden: Ohne 2-jährigen Wissenstransfer ist die Verlagerung nach Guben nicht möglich

Bei der Einholung der Arbeitsgenehmigungen für die chinesischen Experten informiere ich in einem Schreiben vom 29. Oktober 2007 die Ausländerbehörde in Forst (Anlage 3) und den Landrat des Landkreises Spree-Neiße detailliert darüber, dass der Aufbau der Silikonplastination in Guben ohne die chinesischen Ausbilder nicht möglich ist („Referenz: Argumente gegen die mögliche Ablehnung unserer Anträge zur Arbeitsgenehmigung für chinesische Plastinationsspezialisten in Guben“). Ich schreibe:

“Von den 105 gegenwärtig in Guben eingestellten Mitarbeitern hängen 40 Arbeitsplätze von der Ankunft der 25 chinesischen Plastinationsexperten ab. Diese hatte ich bisher nie bezweifelt, zumal ich in Heidelberg Anträge für Arbeitsvisen für auszubildende chinesische Mitarbeiter stets erteilt bekam. Umso mehr nahm ich an, dass es beim umgekehrten Know-how-Transfer (Richtung China – Deutschland) keine Probleme geben würde. Als leitender Plastinator habe ich zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit der Unternehmung keine andere Wahl, als 30 – 40 der bereits eingestellten Mitarbeiter nach Ablehnung unverzüglich zu entlassen.”

Bei den chinesischen Experten handelt es sich um ausgewählte Spitzenkräfte meines chinesischen Plastinationsunternehmens in Dalian, in dem ich seit zehn Jahren im Schnitt 200 medizinische Spezialisten intensiv ausbilde und beschäftige (vor der Verlagerung der Silikonplastination menschlicher Plastinate nach Guben habe ich den Großteil der menschlichen Silikonplastinate, von deutschen Körperspendern stammend, dort präpariert).

Erst die Anwesenheit der chinesischen Plastinationsexperten, die ich in China ausgebildet habe, ermöglicht es mir, die Herstellung von Silikonplastinaten in Guben anzusiedeln.

Zugunsten des Standortes Guben stellte ich Pläne hinten an, die Silikonplastination in Namibia aufzubauen. Den Behörden schrieb ich im oben zitierten Brief vom 29. Oktober 2007:

“... als Alternative bei einer Ablehnung der Arbeitsgenehmigungen werde ich frühere Pläne zur Verlagerung der Herstellung von Silikonplastinaten nach Namibia wieder aufnehmen. Dort haben wir vor zwei Jahren bereits ein Gelände von fünftausend Hektar gekauft, die Erschließung der Fläche für Plastinationszwecke dort jedoch, zugunsten der bisher viel versprechenden Entwicklungen in Guben, eingestellt. Mit Stand vom 30.09.2007 wurden in Guben in der Erwartung investitionsfreundlicher Entscheidungen € 9.604.000,00 (neunmillionensechshundertviertausend) investiert. Eine Ablehnung des Know-how-Transfers würde das Investitionsklima in Guben ernsthaft beschädigen, indem zukünftig geplante Aktivitäten, wie die Herstellung von Gefäßgestalten von Mensch und Tier, mehr als zuvor mit den Plastinationsstandorten Heidelberg, Windhuk (Namibia) oder Bishkek (Kirgisien) konkurrieren werden.”

Die Ausländerbehörde war also von Anfang an über die wirtschaftliche Bedeutung dieses Know-How-Transfers von China nach Deutschland für die Region informiert. Ein öffentliches Interesse lag damit vor.

(6) 6. Dezember 2007: 24 Plastinationsspezialisten aus  China erhalten ihren Aufenthaltstitel und nehmen ihre Lehrtätigkeit in Guben auf - eine neue Abteilung entsteht

Für mich war die Bewilligungsprozedur ein formaler Routinevorgang, hatte ich doch noch nie, auch nicht seit der Erfindung der Plastination in Heidelberg 1977 und der Gründung des Instituts für Plastination dort im Jahre 1994, Probleme gehabt, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Wissenschaftler in Deutschland (und umgekehrt von Deutschen in China) zu erhalten.

In den Ausbau von Gästewohnungen für die chinesischen Experten im Plastinarium und für den Ankauf und den Ausbau zusätzlicher Immobilien für die Silikonplastination,  habe ich bis dahin eine Million Euro investiert.

Für die chinesischen Mitarbeiter habe ich einen Aufenthalt von drei Monaten bis zu  zwei Jahren beantragt. Bei den halb- und einjährigen Arbeitsgenehmigungen gibt es kein Problem. Diese Experten, die zumeist aus familiären Gründen nicht länger in Deutschland bleiben wollen, sollen jeweils durch nachrückende Plastinationsexperten aus China ersetzt werden.  

Die chinesischen Plastinationsexperten deren Aufenthalt für 2 Jahre beantragt wurde, erhalten nur einen 4 bis 12-monatigen Aufenthaltstitel. Als wir bei der Ausländerbehörde nachfragen, antwortet die Sachbearbeiterin, dass prinzipiell keine Aufenthaltstitel über ein Jahr hinaus erteilt würden. Wir bräuchten nur einen Monat vor Ablauf eine Verlängerung beantragen. Dies sei der normale Behördengang, und einer Verlängerung des Aufenthaltstitels stehe nichts im Weg, da von vornherein die Länge von 2 Jahren bekannt sei (Gedächtnisprotokoll A. Nelk vom 30. Sept. 08, Anlage 4).

(7) 16. April 2008: Razzia im Plastinarium: Chinesische Experten werden gedemütigt - und wehren sich

Bei einer Razzia des Zolls im Plastinarium fühlen sich die chinesischen Experten demütigend behandelt. (Bei diesem Ereignis handelt es sich um einen „Nebenkriegsschauplatz“, der erst später Bedeutung erhalten wird.) Der Tagesspiegel schreibt am 18. April 2008 (Anlage 5):

“22 chinesische und einige polnische Mitarbeiter erklärten bei einem Tagesspiegel-Besuch, sie seien während der Razzia von der Polizei ruppig und demütigend behandelt worden. ‘Wir wurden angeschrien und mussten still auf dem Boden sitzen,’ sagte Vorarbeiter Li Rongzhe. ‘Man drohte uns außerdem mit Handschellen.’ Dabei hätten alle Beschäftigten ordnungsgemäße Arbeitspapiere und hielten sich legal in Deutschland auf. ‘Wir kämpfen um unseren Ruf,’ sagte Li Rongzhe. Die Fachleute für Leichenpräparation berichteten, dass noch am Mittwochabend deutsche Pressefotos über das Internet nach China gelangt seien. Dort tätige Kollegen hätten daraufhin sofort in Deutschland angerufen – entsetzt über die Vorwürfe. Die Chinesen legten ihre gültigen Reisepässe, Arbeitsverträge, Aufenthaltsgenehmigungen und Lohnabrechnungen vor, um ihre Gesetzestreue zu demonstrieren. ‘Wir sind legal in Deutschland und zahlen unsere Steuern’, betonte auch Liu Xiao Feng, der Sprecher der Gruppe.”

Ein Video (Anlage 26), das zeigt wie die chinesischen Plastinationsexperten von Zollbeamten über die Straße eskortiert werden, steht eine Stunde nach der Razzia im Internet.

(8) Am 21. April 2008 verfassen die chinesischen Mitarbeiter einen Protestbrief
(Anlage 6) an die für die Razzia verantwortliche Staatsanwaltschaft in Heidelberg.

Darin fordern sie eine Entschuldigung. Dem Schreiben legten sie einen übersetzten Tatsachenbericht (Anlage 7) des Abteilungsleiters der chinesischen Mitarbeiter, Herrn Li Rong,  bei. Auch ich beschwere mich in einem Offenen Brief (Anlage 8) bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg. Diese leitet das Schreiben an das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) weiter. Nach 3 Monaten, am 23. Juli 2008 bekomme ich Antwort (Anlage 9) vom Zollamtsvorsteher Birkemeyer. Er weist die Beschwerde als unbegründet zurück.

Obwohl seine Behörde nicht in den Vorfall involviert war, begibt sich der Landrat des Landkreises Spree-Neiße, Dieter Friese, ins Plastinarium und entschuldigt sich bei den chinesischen Mitarbeitern persönlich „für das unangebrachte Verhalten deutscher Behörden“ (Entschuldigung Landrat Friese vom 24. April 2008, Anlage 10).

Damit ist die Kuh vom Eis, die chinesischen Plastinationsexperten verzichten darauf, sich bei der chinesischen Botschaft in Deutschland, wie zuvor diskutiert, zu beschweren.

(9) Juli - September 2008: 3 Chinesen warten 3 Monate auf eine Verlängerung ihrer Bewilligung. Sie dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten - es entstehen unnötige Lohnkosten in  Höhe von 21.100 Euro

Ab Juli 08 müssen 3 chinesische Mitarbeiter ihre Arbeit niederlegen. Ihre Arbeitserlaubnis ist ausgelaufen. Die Verlängerung kommt nicht. Wir hatten diese rechtzeitig beantragt - wie von der zuständigen Behörde im Vorfeld geraten, einen Monat im Voraus (Siehe Gedächtnisprotokoll A. Nelk vom 30. Sept. 08, Anlage 4). Die 3 chinesischen Mitarbeiter warten insgesamt 3 Monate auf den Bescheid  und dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten. Dies kostet die Gubener Plastinate GmbH, abgesehen vom Produktionsausfall, 21.100 Euro an Lohnkosten.

(10) 24. Juli 2008: Arbeitsagentur Cottbus sagt: Tiefenprüfung wurde von der Zentrale in Nürnberg angeordnet - weil die Chinesen gegen die Zollrazzia protestiert haben

Am 24. Juli 2008 um 8.15 Uhr telefoniert die Revisorin der Gubener Plastinate GmbH, Frau Annette Kluge, mit der Arbeitsagentur in Cottbus (Anlage 11). Dabei wird ihr als Grund für die sich in die Länge ziehende Überprüfung der Arbeitserlaubnis für die chinesischen Plastinationsexperten die Tatsache genannt, dass sie sich über die oben geschilderte Behandlung bei der Zollrazzia beschwert hätten. Deshalb habe  die Arbeitagentur in Nürnberg eine „Tiefenprüfung“ angeordnet. Aus der Telefonnotiz von Frau Kluge:

„Hintergrund ist nach Einschätzung des AA CB [Arbeitsagentur Cottbus] immer noch die letzte Zollprüfung. Danach haben sich die chin. MA über die Art und Weise der Prüfung beschwert - so die Aussage des AA CB. Es wurde daher von der Arbeitsamtszentrale in Nürnberg noch einmal eine Tiefenprüfung angeordnet. Bedenken hinsichtlich der Qualifikation der chin. MA [Mitarbeiter] sind nunmehr ausgeräumt. Man stellt aber die Entlohnung der chin. MA als zu gering für Spezialisten in Frage.“

Wenn der Umstand, dass sich die chinesischen Mitarbeiter in einem öffentlichen Brief gegen die Behandlung durch den Zoll gewehrt haben, tatsächlich der Grund dafür sein sollte, dass nun ihre Arbeitsgenehmigungen neu überprüft werden, dann würde dies gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.

(11) 24. Juli 2008: Arbeitsagentur teilt mit, das Gehalt der Chinesen sei zu niedrig - von Hagens erhöht es um monatlich 500,00 Euro ab August 2008

Am 24. Juli 2008 teilt uns die Arbeitsagentur mit, dass die chinesischen Plastinationsexperten zu wenig verdienen würden.(Telefonnotiz A. Kluge vom 24.Juli 2008, per Email, Anlage 11)

In meinem Brief an das Ausländeramt vom 29. Oktober 2007 (Anlage 3) hatte ich das Leistungspaket für die chinesischen Plastinationsexperten aufgeschlüsselt. Das Gehalt war damals auch ohne jegliche Beanstandung akzeptiert worden. Im Vergleich weist mein Leistungspaket für die chinesischen Plastinationsexperten in Deutschland seit August 2008 monatliche Ausgaben von 3.217,48 Euro aus. Demgegenüber erhalten die deutschen Präparatoren 1.670,19 Euro (Die Beträge finden sich aufgeschlüsselt im Balkendiagramm „Löhne chinesische Plastinationsexperten in Deutschland“ (Anlage 18).

(12) 14. August 2008: Gubener Plastinate GmbH informiert das Arbeitsagentur Cottbus über die Erhöhung des Bruttogehalts der Chinesen um 500,00 Euro

In einem Brief an die Arbeitsagentur Cottbus vom 14. August 2008 (Anlage 12) informiert die Geschäftsführerin der Gubener Plastinate GmbH, Frau Dr. Angelina Whalley, dass die Löhne der chinesischen Mitarbeiter ab August 08 um 500 Euro monatlich abgehoben worden sind.

(13) 1. September 2008: Gunther von Hagens bittet Arbeitsagentur Cottbus in einem Brief um baldigen Bescheid und weist erneut auf Konsequenzen einer Ablehnung hin

In einem Fax an die Arbeitsagentur Cottbus vom 1. September 2008 (Anlage 13), z. Hd. Frau Schuster, sowie in Kopie an die Ausländerbehörde in Forst, z. Hd. Frau Hermann, weise ich die Behörden nochmals darauf hin, wie wichtig die Anwesenheit der chinesischen Experten für die wirtschaftliche Zukunft des Standortes Guben ist:

„Inzwischen sind mehrere Auftragsanfragen im Wert von über 1 Million Euro für komplexe anatomische Präparate eingetroffen, die wir ohne chinesische Experten nicht realisieren können. Wenn wir darauf nicht kurzfristig reagieren, werden wir diese Aufträge verlieren.
Zudem haben wir in Erwartung einer Genehmigung Anzeigen zur Einstellung von Physiotherapeuten geschaltet. Dazu werden wir allein 6 Vorstellungsgespräche für Montag, 1. September 2008 und Dienstag, 2. September 2008 führen.
Bei der gegenwärtig ungeklärten Situation können wir diese Bewerber weder einstellen, noch können wir auslaufende befristete Arbeitsverträge unserer Mitarbeiter verlängern oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführen. (...) Ich möchte Sie bitten, das o. g. Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Sollte dies nicht möglich sein, so bitte ich Sie, uns kurzfristig einen Endtermin für den abschließenden Bescheid zu nennen.“ (Aus: Fax an das Arbeitsamt Cottbus vom 1. September 2008, Anlage 13)
Anmerkung: In Folge des Ende Juli in Heidelberg und Guben stattgefundenen Plastinationskongresses stieg das Auftragsvolumen bis dato auf 3,2 Millionen Euro an (Anlage 27).

(14) 5. September 2008: Die Ablehnungsbescheide für 4 chinesische Plastinationsexperten werden erteilt - 3 Monate nach Beantragung (Anlage 14).

Bis zum 5. September 2008 mussten 3 der chinesischen Plastinationsexperten 3 Monate lang und einer von Ihnen einen Monat lang untätig warten obwohl die Arbeitsgenehmigungen für dieselben Mitarbeiter zuvor erteilt worden waren. Warum wurden die Arbeitsgenehmigungen bis zum Abschluss der Überprüfung nicht wenigstens vorübergehend erteilt? Warum hat man sich beim Amt dafür so viel Zeit gelassen obwohl uns doch im Vorfeld gesagt worden war, das dafür nur ein Monat notwendig sei (Gedächtnisprotokoll A. Nelk, 30. September 08, Anlage 4). Warum greift man zu dieser wirtschaftsfeindlichen Maßnahme?

(15) 8. September 2008: Telefonische Begründung für Ablehnung: Es liege kein öffentliches Interesse vor.

Die Arbeitsagentur in Cottbus teilt uns telefonisch mit, dass die Verlängerung der Arbeitserlaubnis für 4 Chinesen abgelehnt wurde (Telefonprotokoll A. Kluge Anlage 15). Ein öffentliches Interesse liege nicht vor, die chinesischen Plastinationsexperten seien keine bevorrechtigten Arbeitnehmer, zudem würden sie immer noch zu wenig verdienen - von Hagens solle doch besser arbeitslose Deutsche einstellen.


(16) 10. September 2008: In einem Brief an Landrat Dieter Friese vom 10. September 2008 (Anlage 19) weise ich auf die Konsequenzen hin, die ein definitiver Ablehnungsbescheid für den Standort in Guben hat. Ich lasse ihn wissen, dass ich die nach Deutschland geholte Silikonabteilung nicht ohne die Anleitung der chinesischen Plastinationsexperten weiterführen kann - was die Entlassung von ca. 50 Mitarbeitern zur Folge hätte.

(17) 11. September 2008: Ablehnungsbescheid trifft per Fax ein - 14 Tage Zeit für Anhörung

Das Ausländeramt räumt den 4 abgelehnten Chinesen die Möglichkeit ein, sich innerhalb von 14 Tagen in Form einer Anhörung noch einmal zum Sacherverhalt zu äußern. Bevor eine endgültige Ablehnung rechtskräftig wird (Fax vom Ausländeramt vom 11. September 2008, Anlage 20). Die Beschaffung der Originalzeugnisse aus China mit beglaubigter Übersetzung ist innerhalb von zwei Wochen allerdings nicht zu realisieren. Auch hätten diese, wie erläutert, nichts oder nicht viel mit ihrer Qualifikation als Plastinationsexperte zu tun, weshalb sie in Deutschland sind. Ich befürchte deshalb, dass weitere teure Wochen untätig herumsitzender Chinesen folgen werden. Nicht nur durch die Beschaffungszeit der zuvor nicht benötigten Originaldokumente, sondern auch durch weitere Bearbeitungszeiten.

In einem Telefongespräch vom 10. September 2008 (Anlage 21) rät uns das Ausländeramt, in zukünftigen Antragsbegründungen nicht mehr auf das „öffentliche Interesse“ abzustellen, sondern den Paragraphen 28 (1) BeschV in den Vordergrund zu stellen, der die Arbeitsgenehmigungen für leitende Angestellte und Spezialisten regelt. Man könne jedoch keine Aussage machen, ob es dann zu einer Genehmigung komme. Für das Umschwenken auf den neuen Paragraphen müssten wir jedoch alle Unterlagen erneut einreichen, konkret wären dies: Stellenbeschreibung, Nachweis der langjährigen Berufserfahrung, Nachweis von unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen sowie den Nachweis, dass die qualifizierte Beschäftigung im Bundesgebiet medizinische Vorkenntnis erfordert. Dies hieße auch den Genehmigungsparcour von zuletzt über 6 Monaten bis zur Bewilligung erneut zu beginnen.

(18) 23. September 2008: Auch eine seit Sommer laufende Anfrage für die Arbeitsbewilligung von kirgisischen Mitarbeitern stockt - von Hagens solle erneut darlegen, dass er Arbeitsplätze geschaffen habe

Am 10. Juni 2008 stellten drei Mitarbeiter meiner Forschungsdependance in Bishkek, Kirgisien - alle sind Experten zur Herstellung von Gefäßgestalten - bei der deutschen Botschaft in Bishkek einen Visaantrag für Deutschland, darunter die Leiterin meines Unternehmens in Kirgisien. Die Spezialisten aus Kirgisien sollen die mit drei Mitarbeitern in Guben neu gegründete Abteilung zur Herstellung von Gefäßgestalten leiten. Im Juli 2008 schicken wir vorsorglich alle Unterlagen inklusive Zeugnisse mit amtlicher Übersetzung an die Arbeitsagentur.

Über drei Monate nach Beantragung erhalten wir ein Schreiben von der Agentur für Arbeit in Guben, vom 23. September 2008 (Anlage 22), das uns auffordert, diverse Dokumente erneut einzureichen. Zudem wird verlangt, dass ich meine Unternehmensstrategie darlege, sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Dieses habe ich bereits mehrfach getan, unter anderem in folgenden Schriftsätzen:

• Begleitbrief zu den Visaanträgen an die Deutsche Botschaft in Peking und ans Ausländeramt Forst vom 9. Juli 2007 (Anlage 2)
• Schreiben vom 29. Oktober 2007 an die Ausländerbehörde in Forst (Anlage 3)
• Brief an Landrat Dieter Friese vom 10. September 2008 (Anlage 19)

Dafür wird mir eine Woche Zeit eingeräumt.

(19) 25. September 2008: Landrat Friese schaltet sich ein - er will vermitteln

Am Donnerstag, 25. September 2008, ruft Landrat Dieter Friese an und versichert mir seine volle Unterstützung. „So behandelt man keinen Investor,“ sagt er. Er würde die Genehmigung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt schon hinbekommen. Doch kann ich mich darauf verlassen? Unverzüglich rufe ich bei der Rechtsanwaltskanzlei in Berlin an, die im Mai 2007 bereits das Rechtsgutachten (Anlage 1) erstellt hat. Die klare Antwort der Anwälte: Das Arbeitsamt ist als nach geordnete Behörde der Nürnberger Arbeitsagentur eine vom Landrat unabhängige Institution. Wenn das Arbeitsamt oder die Arbeitsagentur nicht will, kann der Landrat nichts machen. Eine schriftliche Zustimmung der Arbeitsagentur wäre unverzichtbar. Deren Entscheidung ist nach Lage der Dinge jedoch nicht vorauszusagen.

(20) 27. September 2008: Notsitzung in Heidelberg - Ablehnungsbescheid hat drastische Konsequenzen für Gubener Plastinate GmbH

Anfang Dezember 2008 laufen die letzten Arbeitsgenehmigungen der chinesischen Plastinationsexperten aus. Nach zahlreichen bürokratischen Hürden der vergangenen 3 Monate muss ich eingestehen: Der Beantragungsweg ist zur unkalkulierbaren Größe geworden, insbesondere die notwendige Planungssicherheit für die Annahme von Aufträgen. Wir gehen davon aus, dass auch die Arbeitsgenehmigungen der noch verbleibenden Chinesen nicht verlängert werden, was uns in dieser Weise bereits telefonisch vom Arbeitsamt in Aussicht gestellt wurde (Siehe Begründung für Ablehnung, Telefonprotokoll A. Kluge 8. September 08, Anlage 15). Auch haben wir inzwischen die Hoffnung aufgegeben, dass den chinesischen Mitarbeitern, die im Oktober 2008 in der deutschen Botschaft in Peking vorsprechen sollten, eine Arbeitsbewilligung erteilt wird. In China haben sich die Wartezeiten auf einen Interviewtermin von 14 auf 50 Tage verlängert (Siehe Grafik: Wartefristen für Interviewtermine für Visaanträge auf der deutschen Botschaft in Peking, Anlage 23).

Für uns steht viel auf dem Spiel. Mein Steuerberater bringt es auf den Punkt, wenn er sagt: „Jedes Unternehmen braucht ein Mindestmaß an Planungssicherheit, die wir nun seit Monaten nicht mehr haben.“ Die Zeit läuft uns davon.

Die letzte Hoffnung - eine baldige verbindliche Zusage für die Arbeitsgenehmigungen der ausländischen Plastinationsexperten - ist für mich dahin, nachdem mir am 25. September 2008 wohl der Landrat, nicht aber das der Nürnberger Arbeitsagentur unterstellte Arbeitsamt in Cottbus die Genehmigung in Aussicht stellte. Ein längeres Abwarten würde den Plastinationsstandort Guben insgesamt gefährden. Durch die Wartezeit und die vom Arbeitsamt prognostizierte (und bis dato nicht zurückgenommene) mehrfache mündliche Ankündigung, dass auch zukünftig erschwert mit Arbeitsgenehmigungen für die chinesischen Plastinationsexperten zu rechnen sei, liegt der aktuell zu beklagende Schaden bereits bei gut zwei Millionen Euro. Es sind verlorene Aufträge, weil ich Anfragen für Silikonplastinate mit einem Gesamtvolumen von 3,2 Millionen Euro (Anlage 27), die ich im Nachgang zur Internationalen Plastinationskonferenz in Guben im Juli dieses Jahres erhielt, nicht bedienen kann. Es sind Herstellungsdefizite, weil neue Plastinationsexperten aus den Plastinationsstandorten in Dalian, China, und Bishkek, Kirgisien, die in die Heimat Zurückkehrenden nicht rechtzeitig ersetzen konnten. Die Beantragungszeiten für die chinesischen Plastinationsexperten liegen nicht mehr, wie noch vor einem Jahr, bei 2 bis 3, sondern bei 6 bis 9 Monaten (Grafik Anlage 23).

Um Guben als Plastinationsstandort zu erhalten und zu sichern und die anderen in Heidelberg, Dalian, China, Bishkek, Kirgisien, und Windhoek, Namibia zu entwickeln, wird beschlossen:

  • Nach der Gesamtinvestition von bis dato 20 Millionen Euro, werden alle weiteren Investitionen in Guben gestoppt. Dementsprechend wird die Bauabteilung geschlossen.
  • Die Präparationsabteilung wird geschlossen. Der jetzige Kenntnisstand der deutschen Plastinationsexperten reicht nicht aus, um das hohe Qualitätsniveau, auf dem der bisherige Erfolg der Körperwelten basiert, zu halten.
  • Die vorliegenden Auftragsanfragen im Wert von 3,2 Millionen Euro (Anlage 27) werden nicht weiter bearbeitet.
  • Die Abteilung Gefäßgestalten wird in Guben geschlossen und wieder nach Kirgisien verlegt. Deshalb erledigt sich der geplante Aufenthalt von 3 kirgisischen Wissenschaftlern in Guben, die Bewilligungsanträge werden nicht weiter verfolgt.
  • Die Verwaltung, sowie die technischen Abteilungen, werden verkleinert und der verminderten Personalstärke des Unternehmens angepasst.
  • Im neu errichteten Plastinationsausbildungszentrum werden keine weiteren Studenten zur Ausbildung angenommen.

Der Ablehnungsbescheid für die chinesischen Experten trifft unser Unternehmen in einer sehr sensiblen Phase der Umstrukturierung. Durch die Entscheidung der Nürnberger Arbeitsagentur, den chinesischen Plastinationsinstruktoren im Plastinarium keine Arbeitserlaubnis mehr zu erteilen, kann die Fertigung hochwertiger und komplexer Silikonplastinate in meinen Gubener Plastinationsunternehmungen nicht fortgeführt werden. Die Plastinationsassistenten, deren Arbeit nur durch die Anleitung der chinesischen Experten ermöglicht wird, können deshalb nicht mehr weiter beschäftigt werden.

Weil damit auch Aufträge in Millionenhöhe nicht mehr realisiert werden können, verlieren auch nicht direkt mit der Plastination befasste Verwaltungsangestellte, Bauarbeiter und Techniker ihre Arbeit. Strukturinvestitionen im Plastinarium wie Straßenbau und die Umbauten  von Gebäuden zu Fertigungsstätten wird gestoppt.

Deshalb wurden in der Gubener Plastinate GmbH 67 Beschäftigten zum 1. November 2008 gekündigt. Damit verringert sich die Beschäftigtenzahl von 128 um 67 auf 61.

Trotz großer Skepsis hoffe ich, dass die für die Genehmigung ausländischer Arbeitnehmer zuständigen Behörden angesichts der nunmehr entstandenen sozialen Härtesituationen Wege und Möglichkeiten finden, mir die Arbeitsgenehmigungen für wenigstens 10 ausländische Plastinationsexperten, für weitere 2 Jahre verlässlich zu ermöglichen, um mir damit die Möglichkeit zu geben, wenigstens einen Teil der entlassenen Mitarbeiter wieder einstellen zu können.

(21) Montag, 29. September 2008: 67 Entlassungen werden den Mitarbeitern kundgetan - Silikonpräparationsabteilung und die Abteilung zur Herstellung von Gefäßgestalten werden in Guben geschlossen

Am Montag, 29. September, um 13 Uhr, informiere ich die Mitarbeiter über die beschlossenen Maßnahmen und die Hintergründe, danach führe ich mit jedem der Entlassenen Einzelgespräche. Ich bin gerührt von der Loyalität, die meine Mitarbeiter in der Stunde des Abschieds zeigen.

(22) Am 7. Oktober weist die Ausländerbehörde in Forst in einem Schreiben darauf hin (Anlage 24), das die Visumsanträge ausländischer Plastinationsexperten zwecks Arbeitsaufnahme in der Gubener Plastinate GmbH noch unbearbeitet vorliegen.  

Ich werde gebeten die folgenden Unterlagen für eine neuerliche Anfrage vorzulegen:

• Ausbildungsnachweise
• Nachweis der unternehmensspezifischen Spezialkenntnisse
• Nachweis des künftigen Einkommens

In meiner Antwort an die Ausländerbehörde in Forst vom 14. Oktober (Anlage 25) schreibe ich:

„Ihre Frage, ob wir an der Bearbeitung der ... Visumsanträge festhalten möchte ich dahingehend beantworten, das wir diese Entscheidung gern vom Ergebnis der Beantwortung einiger wichtiger Fragen zum  Einsatz ausländischer Plastinationsexperten im Plastinarium abhängig machen möchten. Diese Fragen beziehen sich auf die von Ihnen nunmehr „geänderte Verfahrensweise und die erbetenen Unterlagen wie ‘Ausbildungsnachweise, Nachweis der unternehmensspezifischen Spezialkenntnisse, Nachweis des künftigen Einkommens‘ -... unklar ist, welche sonstigen Ausbildungsnachweise die Chance auf Anerkennung der Behörden haben. ...“

Für die Richtigkeit gezeichnet: Dr. Gunther von Hagens

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Anlagen:

Anlage 1 (pdf-Datei): Rechtsgutachten zur Beschäftigung ausländischer Spezialisten
Anlage 2 (pdf-Datei): Brief an die Botschaft vom 11. Juli 2007
Anlage 3 (pdf-Datei): Brief an die Ausländerbehörde - Argumente gegen die mögliche Ablehnung der Anträge (v. 29.10.08)
Anlage 4 (pdf-Datei): Gedächtnisprotokoll Angela Nelk: Chronologie des Aufenthaltes der chinesischen Mitarbeiter
Anlage 5 (pdf-Datei): Artikel Tagesspiegel: Ein Kampf um den guten Ruf (v. 18.04.08)
Anlage 6 (pdf-Datei): Protestbrief der chinesischen Mitarbeiter gegen die entwürdigende Behandlung durch deutsche Zollbehörden
Anlage 7 (pdf-Datei): Tatsachenbericht Li Rongzhe (fachlicher Leiter der chinesischen Spezialistengruppe) über die Razzia in Guben
Anlage 8 (pdf-Datei): Offener Brief an die Staatsanwaltschaft Heidelberg (v. 21.04.08)
Anlage 9 (pdf-Datei): Antwort Hauptzollamt Frankfurt (Oder) auf die Beschwerde  (v. 23.07.08)
Anlage 10 (pdf-Datei): Öffentliche Entschuldigung des Landrates Dieter Friese (v. 24.04.08)
Anlage 11 (pdf-Datei): Telefonprotokoll Gespräch mit der Arbeitsagentur in Cottbus (v. 14.08.08)
Anlage 12 (pdf-Datei): Brief an die Arbeitsagentur zur Gehaltsabrechnung der chinesischen Mitarbeiter (v. 14.08.08)
Anlage 13 (pdf-Datei): Fax an die Arbeitsagentur mit Bitte um Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens (v. 01.09.08)
Anlage 14 (pdf-Datei): Ablehnungsbescheide der 4 chinesischen Mitarbeiter
Anlage 15 (pdf-Datei): Telefonprotokoll vom Gespräch mit der Arbeitsagentur in Cottbus zur Begründung der Ablehnungen (v. 08.09.08)
Anlage 16 (pdf-Datei): Lausitzer Rundschau: Gubener Plastinator gerät wegen massiver Entlassungen in Erklärungsnot (v. 02.10.08)
Anlage 17 (pdf-Datei): BILD: Dr. Tod begräbt 67 Arbeitsstellen (v. 02.10.08)
Anlage 18 (pdf-Datei): Durchschnittliches Gehalt Vergleich - chinesische Mitarbeiter und entlassene deutsche Präparatoren
Anlage 19 (pdf-Datei): Brief an Landrat Dieter Friese zu den aktuellen Ereignissen
Anlage 20 (pdf-Datei): Fax Arbeitsagentur Cottbus (v. 11.09.08)
Anlage 21 (pdf-Datei): Telefonprotokoll zum Gespräch mit der Ausländerbehörde Forst (v. 10.09.08)
Anlage 22 (pdf-Datei): Schreiben der Arbeitsagentur Guben - Nachforderung von Unterlagen (v. 23.09.08)
Anlage 23 (pdf-Datei): Grafik zur Verlängerung der Wartefristen auf Interviewtermine bei der Botschaft
Anlage 24 (pdf-Datei): Landkreis Spree Neiße - Nachforderung von Unterlagen (v. 07.10.08)
Anlage 25 (pdf-Datei): Fax an die Ausländerbehörde zur Bearbeitung von Visumsanträgen (v. 14.10.08)
Anlage 26 (Link):        BILD-Online - Bericht zur Razzia in Guben
Anlage 27 (pdf-Datei): Übersicht Auftragsanfragen
Anlage 28 (pdf-Datei): Gehaltsfortzahlung China
Anlage 29 (pdf-Datei): Zeitschiene Aufenthalte chinesische Experten

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